Gemeinnützigkeit

Die Körperschaft Förderverein Amateurfunk Pfaffenhofen a.d. Ilm e.V. dient nach ihrer Satzung ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne des §§ 51 ff AO und gehört zu den in § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen.

Die Körperschaft Förderverein Amateurfunk Pfaffenhofen a.d. Ilm e.V. fördert gemeinnützige Zwecke zur Förderung des Amateurfunks (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 23 AO).

Die Körperschaft ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden sowie für die Mitgliedsbeiträge, Zuwendungsbestätigungen auszustellen.